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Information zur persönlichen Schutzausrüstung              Stand März. 1997

Rechtliche Grundlagen:

  • PSA-SV. (Persönliche Schutzausrüstungs-Sicherheitsverordnung)
  • Diese Verordnung regelt das Inverkehrbringen und Ausstellen von persönlicher Schutzausrüstung.
  • am 29. Juli 1994 in Kraft getreten.

Übergangsbestimmungen: bis 30. Juni 1995 konnten die bisherige Einsatzbekleidung (Europaanzug, Regenschutzjacke, -hose, Spinnenhelm) als Einsatzbekleidung angekauft werden.

  • Diese sogenannte alte Einsatzbekleidung darf weiter verwendet werden, solange sie nicht abgetragen bzw. beschädigt ist.

Einsatzbekleidung, die nach dem 30. Juni 1995 angekauft wurde oder wird, hat folgenden Europanormen und Richtlinien des ÖBFV zu entsprechen und muß CE gekennzeichnet sein.

  • EN 469  Schutzbekleidung für die Feuerwehr
  • EN 443  Feuerwehrhelm
  • EN 659  Feuerwehrhandschutz
  • EN 344, EN 344-2  Sicherheitsstiefel
  • EN 345, EN 345-2  Sicherheitsstiefel
  • EN 471  Hochsichtbare Warnbekleidung
  • ÖBFV-RL  KS 01  Feuerwehrhelm
  • ÖBFV-RL  KS 03  Einsatzbekleidung
  • ÖBFV-RL  KS 04  Schutzjacke

Für den Feuerwehrschutzhandschuh, den Feuerwehrsicherheitsstiefen sowie den Warnüberwurf (Signalkoller) werden ÖBFV-Richtlinien

Weitere Informationen zur Feuerwehrbekeidung

Was ist “CE-Kennzeichnung”?

Mit der Anbringung des CE-Kennzeichens bestätigt der Hersteller die Übereinstimmung des Produktes mit den Anforderungen der verschiedenen Normen. CE-Keinnzeichnung gibt es in drei verschiedenen Kategorien. Feuerwehrbekleidung wird in die Kategorie III, das ist die höchste Stufe der CE-Kennzeichnung, hergestellt. Zu dieser Kategorie zählt auch die “Schutzbekleidung für den Feuerwehrmann”, und sie ist so aufgebaut, daß sie in Verbindung mit anderen geprüften Kleidungsstücken lebensrettend sein kann.

Wie muß eine Schutzbekleidung beschaffen sein?

Der ÖBFV hat eine Kleiderkombination zusammengestellt, die zum Schutz des Feuerwehrmannes auch bei kurzer Flammeneinwirkung schützt. Sie besteht aus Einsatzanzug oder Einsatzoverall, gefüttert, in Verbindung mit der Schutzjacke, beschichtet oder textil.

Wer prüft die Kleidungsstücke?

Jede notifizierte Prüfstelle, die nach positiven Abschluß der einzelnen Gutachten eine Baumusterbescheinigung mit der entsprechenden CE-Nummer ausstellt. Nach positiven Abschluß der Prüfung wird dann auf Antrag der Hersteller vom ÖBFV eine eigene FT-Nummer vergeben und bestätigt.

Was wird geprüft?

Von einer notifizierten Prüfstelle werde die verwendeten Materialien geprüft, wie Oberstoffe, Futterstoffe, Reflexstreifen, Reißverschlüsse, Klettenverschlüsse und Zwirne. Geprüft wird auch das fertige Kleidungsstück nach den jeweiligen Vorschriften des ÖBFV und der einzelnen Landes-Feuerwehrverbände auf richtige Verarbeitung. Eine weitere wichtige Prüfung ist die Kombination der verschiedenen Kleidungsstücke nach der EN 469 und PSA-Sicherheitsverordnung.

Wie wird geprüft?

Zunächst werden die zu verarbeitenden Materialien nach den jeweiligen Vorschriften auf ihre Richtigkeit geprüft, wie z.B. Garnstärke, Fadendichte, Flächengewicht, Höchstzugkraft im Trocken- und Naßzustand, Weiterreißkraft, Scheuerfestigkeit, Maßänderung beim Waschen, Farbenechtheit, Lichtechtheit, Schweißechtheit, Reibechtheit, Lösungsmittelechtheit und vieles mehr. Weiters wird die Ausrüstung geprüft, z.B. auf Öl-, Schmutz- und Wasserabweisung. Auch die Pflegeeigenschaften werden geprüft, ob waschmaschinenfest bei 60 Grad, ob chemisch reinigungsbeständig. Außerdem wird auch das Brennverhalten geprüft. Wenn all diese Prüfungen positiv abgeschlossen sind, wird auch die Konfektion der einzelnen Kleidungsstücke geprüft auf genaue Verarbeitung, Einhaltung der Maße, Anzahl der Stiche beim Vernähen. Einhaltung der vorgeschriebenen Größen, Anbringung der vorgeschriebenen Größenbezeichnung und Etikettierung. Und schließlich werden noch die Kleidungsstücke in Kombination geprüft, denn nur die Kombination von vorgeschriebenen Kleidungen ergibt den Schutz für den Feuerwehrmann. Zu diesen Prüfungen gehört der Wärmedurchgang bei Strahlungseinwirkung, Wärmedurchgang bei Hitzeeinwirkung, begrenzter Flammenausbreitung.

Wer prüft das?

Es werden drei gleiche Kleidungsstücke nach den vorgegebenen Normen von einer notifizierten Prüfstelle geprüft und mit einer Plombe versehen. Ein Kleidungsstück verbleibt als Baumuster bei der notifizierten Prüfstelle, ein Stück erhält der ÖBFV zu FT-Prüfung, und ein Stück wird dem Antragsteller als Gegenmuster retourniert. Weiters muß jede erzeugende Firma mit einer notifizierten Prüfstelle einen Überwachungsvertrag für die Fertigung unterzeichnen; dieser Vertrag besagt, daß die notifizierte Prüfstelle ohne Vorankündigung die Betriebsstätte betreten darf, um Qualitätskontrollen durchzuführen. Weiters müssen auch ständige innerbetriebliche Qualitätskontrollen durchgeführt werden.

Was wird vom Hersteller innerbetrieblich geprüft?

Jedes Kleidungsstück muß von eigens dafür geschultem Personal einer Endkontrolle unterzogen und abgenommen werden. Bei dieser Endkontrolle wird geprüft, ob die verwendeten Materialien mit dem Baumuster übereinstimmen, ob alle Nähte sauber verarbeitet sind, es werden die Maße und alle Verschlüsse überprüft. Nur nach diesen Qualitätskontrollen wird die dafür vorgesehene CE-Kennzeichnung durchgeführt.

Woran erkennt man geprüfte Kleidungsstücke?

In jedem Kleidungsstück müssen eine CE-Etikette mit der von der in Brüssel notifizierten Stelle (z.B. ÖTI) vergebenen Nummer (0534) und die neue Größenkennzeichnung nach EN 340 angebracht sein, weiters die Herstellerfirma und die genaue Materialzusammensetzung mit der Pflegeanleitung aller verwendeten Stoffe. Die Prüfnummer des ÖBFV muß in jedem Kleidungsstück eingenäht sein. Ein Verwendungshinweis muß jedem Kleidungsstück beigefügt sein, aus dem die Anwendung, Einsatzgrenzen, Reinigung, Reparatur, Wartung und Lagerung ersichtlich ist. Ebenso muß eine vom Hersteller unterschriebene Übereinstimmungserklärung beigefügt werden.

Warum muß die Einsatzbekleidung geprüft werden?

Die Einsatzbekleidung für die Feuerwehr ist eine persönliche Schutzausrüstung und kann in bedrohlichen Situationen lebensrettend sein. Um diesen Personen mit freiwillig übernommenen Pflichten das höchste Maß an Sicherheit zu bieten, ist es notwendig, daß nur kontrollierte Bekleidung für die österreichischen Feuerwehrmitglieder erzeugt und vertreiben wird. Weiters wird durch die gleichbleibende Qualität der zu verarbeitenden Materialien und der Konfektionierung garantiert.

Wichtiger Hinweis!

Ein einzelnes Kleidungsstück ist kein ausreichender Schutz für den Feuerwehrmann. Nur die Kombination von Einsatzanzug oder Einsatzoverall mit der entsprechenden Schutzjacke, beschichtet oder textil, mit den Feuerwehrstiefeln, den Sicherheitshandschuhen, (der Flammschutzhaube) und dem Feuerwehrhelm erreicht die vorgeschriebene Schutzstufe für Feuerwehrmänner

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